Köln: 23.–26.02.2027 #AnugaFoodTec2027

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

PCM HYFEED HYGIENISCHE TRICHTER-EXZENTERSCHNECKENPUMPE

Die PCM Förderpumpen sind auf Ihre Bedürfnisse für den Transfer von viskosen und heterogenen Produkten abgestimmt..

Die hygienische Exzenterschneckenpumpe PCM HyFeed mit Moineau™-Technologie ist ideal für das Fördern von hochviskosen, heterogenen, pastösen, klebrigen und bakteriologisch empfindlichen Medien mit oder ohne Feststoffen.

Diese Pumpe ist besonders für frische Lebensmittel oder Kosmetika geeignet. Sie wurde in Übereinstimmung mit den Empfehlungen und Anforderungen für den Lebensmittelsmarkt entwickelt, um Toträume zu vermeiden und die Reinigung so effizient wie möglich zu gestalten.

 
Die PCM HyFeed-Pumpe wurde von der European Hygienic Engineering & Design Group (EHEDG) mit dem Hygienic Design Award ausgezeichnet und ist außerdem CE1935/2004 und FDA-zertifiziert.

VIELSEITIGKEIT UND ROBUST
Förderung verschiedener Produkte: heterogen oder nicht, flüssig oder hochviskos, mit oder ohne Partikel, pastös, klebrig, fettig...
Für Viskositäten bis zu 80.000cp
Geringer Platzbedarf der Pumpe und einfache Integration
 
MAXIMAL HYGIENISCH – DESIGN FÜR GRÖßTE PROZESSSICHERHEIT
Frei von jeglichen Toträumen
Medienberührte Teile sind ausnahmslos lebensmittelzertifiziert (Dichtungen, Elastomere, ...)
Komponenten aus rostfreiem Stahl 316L: Schweißnähte in Lebensmittelqualität, Oberflächenrauheiten für die Anforderungen der Prozesssicherheit optimiert
 
VEREINFACHTE WARTUNG
Kraftübertragung mit verschleißfreier Biegestabwelle aus Titan (ohne offene oder verdeckte Gelenke)

Zum Pressefach von PCM Europe SAS

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.