Köln: 23.–26.02.2027 #AnugaFoodTec2027

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

Online-Feuchtemessung für Schüttgüter, Pulver und Granulate

Als Hersteller verschiedener Feuchtemesssysteme im Bereich Prozessmesstechnik bieten wir Ihnen die optimale Lösung für Ihre Anwendungen an.

Der Feuchtegehalt ist bei vielen industriellen Produktionsprozessen ein wichtiger und entscheidender Qualitätsparameter. Eine genaue Überwachung der Feuchte bei der Produktverladung sichert die Einhaltung von Lieferbestimmungen. Unsere Online-Messung ermöglich ermöglicht eine optimale Prozesssteuerung, mit kosteneffizientem Energieeinsatz bei Brenn- oder Trocknungsprozessen und reduziert den Ausschuss während der Produktion. Die einfachen robusten und zuverlässigen Messsysteme von Berthold arbeiten ohne durch Staub, Temperatur oder Farbe beeinflusst zu werden. Von der Lebensmittelindustrie über Kraftwerke bis hin zur Pharmaindustrie – die Einsatzgebiete unserer Messsysteme sind vielfältig.


Das sind die Vorteile der Feuchtemessung von Berthold:

·         Kostenoptimierte Produktion durch Echtzeitmessung
·         Leichte Montage, auch an bereits existierenden Behältern, Förderanlagen, Silos, Tanks oder Messschachten
·         Äußerst repräsentative, genaue und zuverlässige Messung ohne Nachkalibrierung
·         Verschleiß- und wartungsfrei
·         Prozess Echtzeitinformationen durch Online-Messung
·         Messung des gesamten Materialquerschnitts
·         Überlegene Messtechnologie „Made in Germany“

Kostenlose Tickets und weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.berthold.com/feuchtemessung

Zum Pressefach von Berthold Technologies GmbH & Co. KG

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.